Den grundhaften Ausbau von Straßen müssen die Bürger in Uder mitbezahlen, darauf besteht das Land jetzt. Archiv-Foto:Eckhard Jüngel
Uder. "Und das in einem Bundesland mit dem zweitniedrigsten Einkommen, dem jährlich 15 000 gut ausgebildete Menschen weglaufen. Die, die hier bleiben, sollen obendrein noch für politisches Fehlverhalten verantwortlich gemacht werden", schimpft Johannes Schmidt.
Uders Bürgermeister Gerhard Martin (CDU) schreibe noch in der Novemberausgabe seines "Gemeindeboten", dass der Gemeinderat die rückwirkende Erhebung strikt ablehne. Im Rat aber spreche er davon, dass man durch ein Gerichtsurteil gezwungen sei, dies zu tun. Das "Benshäuser Urteil" aus dem Jahr 2005 werde dafür herangezogen. Aber das Thüringer Kommunalabgabengesetz fordere die Erhebung von Beiträgen schon seit 1991, erinnert Schmidt. Wohl aus wahltaktischen Gründen habe es immer wieder "Stillhalteabkommen und Burgfrieden" mit der Landesregierung gegeben. Den Bürgern sei suggeriert worden, dass sie nicht zahlen müssten. Jetzt aber, wo die kommunalen Finanzen rettungslos verloren seien, bediene sich das Land natürlich mit den Rechtsaufsichtsbehörden, die jahrelang nicht eingeschritten seien wieder der harten Linie, um die Kommunen mit weniger Landeszuweisungen ins Jahr 2012 schicken zu können. So sei auch die Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuern erpresst worden. Jetzt drohe die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises den Gemeinderäten von Uder sogar Schadensersatz gegenüber der Gemeinde an, wenn sie keine Satzung zur rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beschließen dieselbe Behörde, die die anderslautende bestehende Satzung über Jahre zugelassen habe. "Die Gemeinde sollte sich überlegen, ob sie nicht Schadensersatz vom Land und von den Behörden verlangt, die diesen Zustand über 20 Jahre geduldet haben", fordert Schmidt.
In Heiligenstadt, wo erst nach Abschluss der meisten Straßenausbauprojekte eine Beitragssatzung beschlossen wurde, hoffen die Stadträte weiter darauf, das Problem aussitzen zu können. Sie beschlossen Ende 2011, rückwirkend keine Beiträge zu erheben. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld erklärte gegenüber unserer Zeitung, Zweifel zu haben, ob dies rechtmäßig sei.
Natalie Hünger / 15.01.12 / TA