Die Kommunalaufsicht des Landkreises fordert in Uder die Nacherhebung der Ausbaubeiträge für 18 Straßenausbaumaßnahmen der Jahre 1991 bis 2001. Die fünf Gemeinderatsmitglieder der Freien Wähler sehen hierin einen Eingriff in die Haushaltshoheit der Gemeinde und in die kommunale Selbstverwaltung und lehnen dieses ab.
Uder. Der Antrag der Fraktion für den Beschluss des Gemeinderates lautet deshalb: "Die Gemeinde Uder sieht von einer Nacherhebung ab, da kein wesentlicher Vermögenszuwachs zu erwarten ist." Die Wählergemeinschaft führt dafür unter anderem folgende Gründe an: "Der lobenswerte Vorsatz, die Landesfinanzen zu sanieren, wird auf dem Rücken der Kommunen, ihrer Haushalte und Bürger ausgetragen.
Die Verminderung der Finanzausstattung der Gemeinde Uder . . . soll durch die Nötigung zur Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer, durch die Nacherhebung von Straßenausbaubeiträgen für Maßnahmen der 90er Jahre, durch Belastung der Bürger ausgeglichen werden", so FW-Fraktionschef Johannes Schmidt. Außerdem sei eine "rechtssichere Erhebung nach so langer Zeit nicht mehr möglich", auch bestehe der Einwand der Verjährung für die rückwirkende Erhebung nach zehn oder zwanzig Jahren nach Abschluss der Maßnahme. Die freien Wähler fordern deshalb eine Stellungnahme vom Städte- und Gemeindebund und zwar speziell zu den Bedingungen der Gemeinde Uder.
23.09.11 / TA